Barrierefreies Webdesign
Websites, die für alle funktionieren – nach WCAG 2.2 und BFSG
Wir gestalten Websites, die Menschen mit und ohne Einschränkung gleichermaßen nutzen können. Das ist seit Juni 2025 für viele Unternehmen Pflicht – und für alle anderen ein Vorteil bei Reichweite und Suchmaschinen-Ranking.
Betroffenheit klärenWas barrierefreies Webdesign wirklich heißt
Barrierefrei bedeutet, dass Ihre Website auch dann nutzbar ist, wenn jemand nicht gut sieht, nicht mit der Maus arbeiten kann oder auf einen Screenreader angewiesen ist. Konkret heißt das: ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alt-Texte für Bilder, verständliche Formulare und eine klare, logische Struktur.
Das Ergebnis ist nicht nur für Menschen mit Einschränkung besser – es ist für alle Besucher besser: übersichtlicher, schneller, leichter bedienbar.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und ob es Sie betrifft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Maßstab dafür sind die Richtlinien WCAG 2.2.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die online Geschäfte ermöglichen – etwa Online-Shops, Websites mit Buchungs- oder Terminsystemen, Bank-, Telekommunikations- und Mediendienste. Schon eine Online-Terminbuchung kann ausreichen, damit eine Website unter das Gesetz fällt.
Wichtig und oft übersehen: Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wer weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat und ausschließlich Dienstleistungen anbietet, ist in der Regel nicht verpflichtet. Ob das auf Sie zutrifft, prüfen wir gemeinsam – ohne Panikmache.
Hinweis: Diese Informationen sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären wir die Pflicht mit Ihnen und verweisen für rechtsverbindliche Auskünfte an einen Fachanwalt oder an eRecht24.
Auch ohne Pflicht ein Gewinn
Selbst wenn Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, lohnt sich Barrierefreiheit wirtschaftlich:
- Mehr Reichweite: Sie schließen keine potenziellen Kunden aus.
- Besseres Ranking: Google bewertet saubere Strukturen, klare Inhalte und schnelle Ladezeiten positiv – viele Anforderungen der Barrierefreiheit decken sich genau damit.
- Weniger Absprünge und Supportaufwand: Eine klar bedienbare Website führt Besucher schneller zum Ziel.
Kurz: Barrierefreiheit formalisiert, was gutes Webdesign ohnehin auszeichnet.
Unsere Arbeitsweise bei Barrierefreiheit
Inhaber Martin Seraphin ist Mitglied der International Association of Accessibility Professionals (IAAP) und arbeitet seit 2024 mit Schwerpunkt auf barrierefreiem Webdesign.
Bei bestehenden Websites prüfen und dokumentieren wir den aktuellen Stand und zeigen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. Neue Projekte bauen wir von Anfang an nach WCAG 2.2 – das ist sauberer und günstiger als späteres Nachrüsten. Wir setzen Barrierefreiheit Schritt für Schritt um, passend zu Ihrem Budget, und kümmern uns auf Wunsch auch um die vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung.
Barrierefreiheits-Schnell-Check
Sie wissen nicht, wie es um Ihre Website steht? Wir analysieren sie auf die wichtigsten Punkte – Schriften, Überschriften, Kontraste und mehr. Nach dem Schnell-Check können wir einschätzen, wie aufwendig eine vollständige Umsetzung wäre, und erstellen Ihnen bei technischer Machbarkeit ein Angebot.
Schnell-Check anfragenIst Ihre Website barrierefrei – und muss sie es sein?
Wir klären mit Ihnen, ob das BFSG Sie betrifft, und zeigen, was zu tun ist. Der Erstkontakt ist kostenlos und unverbindlich.
Betroffenheit klärenHäufige Fragen
Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, was Sie online anbieten und wie groß Ihr Unternehmen ist. Betroffen sind vor allem Online-Shops und Websites mit elektronischen Geschäftsfunktionen wie Terminbuchungen. Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz und ausschließlich Dienstleistungen sind in der Regel ausgenommen. Wir prüfen das mit Ihnen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet betroffene Unternehmen, ihre Websites nach den Richtlinien WCAG 2.2 barrierefrei zu gestalten.
Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?
Bei betroffenen Unternehmen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Wir geben dazu keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung – verbindliche Auskünfte gibt ein Fachanwalt oder eRecht24.
Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei gemacht werden?
Ja. Wir prüfen Ihre Website, dokumentieren den Stand und setzen Verbesserungen Schritt für Schritt um. Bei umfangreichen Altseiten ist ein Neuaufbau manchmal sinnvoller – das sagen wir Ihnen ehrlich.
Bringt Barrierefreiheit auch SEO-Vorteile?
Ja. Viele Kriterien der Barrierefreiheit – saubere Struktur, klare Inhalte, schnelle Ladezeiten – bewertet auch Google positiv. Barrierefreiheit und gutes Ranking gehen Hand in Hand.