Barrierefreies Webdesign

Websites, die für alle funktionieren – nach WCAG 2.2 und BFSG

Wir gestalten Websites, die Menschen mit und ohne Einschränkung gleichermaßen nutzen können. Das ist seit Juni 2025 für viele Unternehmen Pflicht – und für alle anderen ein Vorteil bei Reichweite und Suchmaschinen-Ranking.

Betroffenheit klären

Was barrierefreies Webdesign wirklich heißt

Barrierefrei bedeutet, dass Ihre Website auch dann nutzbar ist, wenn jemand nicht gut sieht, nicht mit der Maus arbeiten kann oder auf einen Screenreader angewiesen ist. Konkret heißt das: ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alt-Texte für Bilder, verständliche Formulare und eine klare, logische Struktur.

Das Ergebnis ist nicht nur für Menschen mit Einschränkung besser – es ist für alle Besucher besser: übersichtlicher, schneller, leichter bedienbar.

Der internationale Maßstab dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2. Sie sind kein Gestaltungsdiktat, sondern bauen auf vier Grundprinzipien auf. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie alle vier erfüllt. Wie das im Detail funktioniert, erklärt unser Leitfaden zu WCAG 2.2 und BFSG.

Die Grundlage

Die vier Prinzipien der WCAG 2.2

Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – daraus leiten sich alle Einzelkriterien ab, von der Kontrastberechnung bis zur Formularbeschriftung.

  • Wahrnehmbar Alle Inhalte müssen erfassbar sein – über Auge, Ohr oder Tastsinn. Dazu gehören Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste.
  • Bedienbar Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein – allein mit der Tastatur. Nichts darf zeitlich erzwungen sein, und der Fokus muss immer sichtbar bleiben.
  • Verständlich Sprache, Aufbau und Bedienung müssen nachvollziehbar sein. Formulare erklären Fehler statt sie nur rot zu färben, und nichts passiert unerwartet.
  • Robust Der Code muss sauber genug sein, dass Screenreader und andere Hilfsmittel ihn zuverlässig auswerten können – heute und nach dem nächsten Update.

Geprüft wird in drei Stufen: A als Minimum, AA als üblicher und rechtlich herangezogener Maßstab, AAA als darüber hinausgehender Anspruch. Wenn von einer barrierefreien Website die Rede ist, ist Stufe AA gemeint.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und ob es Sie betrifft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Maßstab dafür sind die Richtlinien WCAG 2.2.

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die online Geschäfte ermöglichen – etwa Online-Shops, Websites mit Buchungs- oder Terminsystemen, Bank-, Telekommunikations- und Mediendienste. Schon eine Online-Terminbuchung kann ausreichen, damit eine Website unter das Gesetz fällt.

Wichtig und oft übersehen: Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wer weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat und ausschließlich Dienstleistungen anbietet, ist in der Regel nicht verpflichtet. Ob das auf Sie zutrifft, prüfen wir gemeinsam – ohne Panikmache.

Hinweis: Diese Informationen sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären wir die Pflicht mit Ihnen und verweisen für rechtsverbindliche Auskünfte an einen Fachanwalt oder an eRecht24.

Auch ohne Pflicht

Barrierefreiheit lohnt sich wirtschaftlich

Selbst wenn Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, zahlt sich Barrierefreiheit aus – sie formalisiert, was gutes Webdesign ohnehin auszeichnet.

  • Mehr Reichweite Sie schließen keine potenziellen Kunden aus – Ihre Website funktioniert für alle.
  • Besseres Ranking Google bewertet saubere Strukturen, klare Inhalte und schnelle Ladezeiten positiv – genau das, was Barrierefreiheit verlangt.
  • Weniger Absprünge Eine klar bedienbare Website führt Besucher schneller zum Ziel – und senkt den Supportaufwand.

Auf einen Blick

Barrierefreiheit, die zählt

Pflicht für viele, Vorteil für alle – die wichtigsten Fakten kompakt.

Für alle nutzbar

Ob mit Tastatur, Screenreader oder bei schwachem Sehvermögen – Ihre Website funktioniert für jeden Besucher.

100

Barrierefreiheit

Lighthouse-Bestwert – live auf dieser Website messbar.

Worauf wir achten

  • WCAG 2.2
  • BFSG
  • Tastatur-Bedienung
  • Screenreader
  • Kontraste
  • Alt-Texte
  • Sichtbarer Fokus
  • Formulare
Juni 2025 BFSG in Kraft
IAAP Mitglied seit 2024

Ablauf

Barrierefreie Website erstellen lassen – so gehen wir vor

Ob Neubau oder Nachrüstung: Der Weg ist derselbe. Wir fangen mit Fakten an, nicht mit einer Angebotssumme.

  1. Bestandsaufnahme Wir prüfen Ihre Website gegen die WCAG 2.2 – automatisiert und manuell, inklusive Test mit Tastatur und Screenreader. Sie erhalten einen dokumentierten Stand.
  2. Priorisieren Nicht alles ist gleich dringend. Wir trennen, was rechtlich erforderlich ist, was Nutzer wirklich behindert und was kosmetisch bleibt.
  3. Umsetzen Wir arbeiten die Punkte Schritt für Schritt ab – passend zu Ihrem Budget. Bei neuen Projekten bauen wir von Beginn an barrierefrei, das ist deutlich günstiger.
  4. Nachweisen Zum Abschluss prüfen wir erneut und erstellen auf Wunsch die Barrierefreiheitserklärung, die betroffene Unternehmen veröffentlichen müssen.

Keine Overlays, sondern echte Barrierefreiheit

Es gibt Werkzeuge, die per Skript eine Bedienleiste über die Website legen und Barrierefreiheit auf Knopfdruck versprechen. Wir setzen solche Overlays bewusst nicht ein. Sie verdecken die eigentlichen Probleme, statt sie zu lösen – denn die liegen im Aufbau der Seite selbst: in der Überschriften-Struktur, in fehlenden Beschriftungen, in Elementen, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen.

Betroffene Nutzerinnen und Nutzer lehnen Overlays überwiegend ab, und in mehreren Ländern wurden Websites trotz eingebautem Overlay erfolgreich verklagt. Wir arbeiten deshalb im Code – das ist aufwendiger, hält aber einer Prüfung stand.

Bundesweit, ortsunabhängig

Barrierefreiheit lässt sich vollständig aus der Ferne umsetzen. Prüfung, Abstimmung und Umsetzung laufen über Videokonferenz, Telefon und E-Mail – dafür muss niemand anreisen. Wir betreuen Kunden in Düren und im Rheinland ebenso wie in anderen Teilen Deutschlands.

Sie möchten erst einmal wissen, wo Ihre Website steht? Unser kostenloser Website-Check prüft neben Tempo und Auffindbarkeit auch die Barrierefreiheit – unverbindlich und mit Bericht per E-Mail.

Unsere Arbeitsweise bei Barrierefreiheit

Inhaber Martin Seraphin ist Mitglied der International Association of Accessibility Professionals (IAAP) und arbeitet seit 2024 mit Schwerpunkt auf barrierefreiem Webdesign.

Bei bestehenden Websites prüfen und dokumentieren wir den aktuellen Stand und zeigen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. Neue Projekte bauen wir von Anfang an nach WCAG 2.2 – das ist sauberer und günstiger als späteres Nachrüsten. Wir setzen Barrierefreiheit Schritt für Schritt um, passend zu Ihrem Budget, und kümmern uns auf Wunsch auch um die vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung.

Barrierefreiheits-Schnell-Check

Sie wissen nicht, wie es um Ihre Website steht? Wir analysieren sie auf die wichtigsten Punkte – Schriften, Überschriften, Kontraste und mehr. Nach dem Schnell-Check können wir einschätzen, wie aufwendig eine vollständige Umsetzung wäre, und erstellen Ihnen bei technischer Machbarkeit ein Angebot.

Schnell-Check anfragen

Ist Ihre Website barrierefrei – und muss sie es sein?

Wir klären mit Ihnen, ob das BFSG Sie betrifft, und zeigen, was zu tun ist. Der Erstkontakt ist kostenlos und unverbindlich.

Betroffenheit klären

Häufige Fragen

Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, was Sie online anbieten und wie groß Ihr Unternehmen ist. Betroffen sind vor allem Online-Shops und Websites mit elektronischen Geschäftsfunktionen wie Terminbuchungen. Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz und ausschließlich Dienstleistungen sind in der Regel ausgenommen. Wir prüfen das mit Ihnen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet betroffene Unternehmen, ihre Websites nach den Richtlinien WCAG 2.2 barrierefrei zu gestalten.

Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?

Bei betroffenen Unternehmen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Wir geben dazu keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung – verbindliche Auskünfte gibt ein Fachanwalt oder eRecht24.

Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei gemacht werden?

Ja. Wir prüfen Ihre Website, dokumentieren den Stand und setzen Verbesserungen Schritt für Schritt um. Bei umfangreichen Altseiten ist ein Neuaufbau manchmal sinnvoller – das sagen wir Ihnen ehrlich.

Bringt Barrierefreiheit auch SEO-Vorteile?

Ja. Viele Kriterien der Barrierefreiheit – saubere Struktur, klare Inhalte, schnelle Ladezeiten – bewertet auch Google positiv. Barrierefreiheit und gutes Ranking gehen Hand in Hand.

Was kostet es, eine barrierefreie Website erstellen zu lassen?

Bei einem neuen Projekt kostet Barrierefreiheit kaum extra, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird – sie ist dann Teil der sauberen Umsetzung. Teuer wird es erst beim Nachrüsten bestehender Seiten, weil dort oft Struktur und Vorlagen überarbeitet werden müssen. Wie aufwendig Ihr Fall ist, sagen wir nach einer Bestandsaufnahme – vorher wäre jede Zahl geraten.

Was bedeutet WCAG 2.2 Stufe AA?

Die WCAG kennen drei Konformitätsstufen: A ist das Minimum, AA der übliche und rechtlich herangezogene Maßstab, AAA geht darüber hinaus und ist für die meisten Websites weder nötig noch vollständig erreichbar. Wenn von einer barrierefreien Website die Rede ist, ist in der Regel Stufe AA gemeint – daran arbeiten auch wir.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?

Nein. Overlay-Werkzeuge, die per Skript eine Bedienleiste einblenden, beheben die eigentlichen Probleme nicht – sie liegen im Aufbau der Seite selbst. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer lehnen solche Lösungen überwiegend ab, und in mehreren Ländern gab es trotz Overlay Klagen. Wir setzen Barrierefreiheit deshalb im Code um, nicht als Aufsatz darüber.

Kann eine WordPress-Website barrierefrei sein?

Ja, aber es hängt stark am Theme und an den verwendeten Bausteinen. Viele Seitenbaukästen erzeugen von Haus aus Überschriften-Wirrwarr, zu schwache Kontraste und Elemente, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen. Wir prüfen die vorhandene Basis und sagen ehrlich, ob sich Nachbessern lohnt oder ein sauberer Neuaufbau der schnellere Weg ist.

Arbeiten Sie auch außerhalb von Düren?

Ja, bundesweit. Barrierefreiheit lässt sich vollständig ortsunabhängig umsetzen – Prüfung, Abstimmung und Umsetzung laufen über Videokonferenz, Telefon und E-Mail. Wir betreuen Kunden in Düren und im Rheinland ebenso wie in anderen Teilen Deutschlands.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Betroffene Anbieter müssen öffentlich darlegen, wie barrierefrei ihr Angebot ist, auf welche Anforderungen es geprüft wurde und wo noch Einschränkungen bestehen. Dazu gehört auch ein Weg, Barrieren zu melden. Wir erstellen diese Erklärung auf Wunsch passend zum geprüften Stand Ihrer Website.